1.0 Allgemeines, Geltung:
Die nachstehenden Bedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für den Mitgliedschaftsvertrag mit Marktplatz LandKultur, Christoph Wasser (nachfolgend: „MLK“), sowie sämtliche künftig zwischen dem Mitglied und MLK abgeschlossenen Verträge über einzelne Leistungen von MLK, auch wenn darin nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als MLK ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2.0 Beginn und Dauer der Mitgliedschaft, Kündigung:
Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung Antragsformulars und hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn die Mitgliedschaft nicht spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit vom Mitglied oder von MLK gekündigt wird.
Bei Tod des Mitglieds oder Betriebsaufgabe oder -übergabe besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jede Kündigung muss in Textform erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei MLK maßgeblich.
3.0 Preise:
Für die Mitgliedschaft und die im Antragsformular genannten Leistungen von MLK, gelten die Preise gemäß der Preisliste.
MLK ist berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, wenn sich die Gestehungskosten von MLK für die im Rahmen der Mitgliedschaft erbrachten Leistungen ändern, insbesondere der Umfang der Leistungen von MLK oder die Entgelte für in die Leistungserbringung einbezogene Dritte sich erhöhen oder verringern. MLK wird dem Mitglied Änderungen der Preisliste jeweils zwei Monate vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilen. Kündigt das Mitglied daraufhin die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach der Mitteilung der Preisänderung, gelten bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit für das Mitglied die bisher geltenden Preise fort.
Die Einrichtungsgebühr und die erste Jahresgebühr für den laufenden Betrieb sind bei Beginn der Mitgliedschaft zur Zahlung fällig, jede weitere Jahresgebühr jeweils mit Beginn der jeweiligen verlängerten Laufzeit. Die Preise für sonstige Leistungen von MLK sind jeweils mit Rechnungsstellung durch MLK zur Zahlung fällig.
Soweit für Leistungen von MLK ein bestimmter Leistungszeitraum vorgesehen ist, fällt die volle Gebühr auch dann an, wenn die Mitgliedschaft und damit die Leistungserbringung vor Ablauf des vorgesehenen Leistungszeitraums endet, es sei denn die Mitgliedschaft endet durch eine berechtigte Kündigung des Mitglieds aus wichtigem Grund.
4.0 Portal, Verantwortlichkeiten:
Für die Mitgliedschaft und die im Antragsformular genannten Leistungen von MLK, gelten die Preise gemäß der Preisliste.
MLK behält sich jederzeitige Änderungen des Internet-Portal „Marktplatz LandKultur“ (nachfolgend: „Portal“) im Hinblick auf Darstellung, Inhalt und technische Funktionen vor, solange dadurch die Interessen des Mitglieds nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Eine ständige Verfügbarkeit des Portals wird nicht geschuldet. Insbesondere behält sich MLK vor, das Portal in angemessenen Abständen, beispielsweise zu Wartungszwecken, offline zu nehmen, die Verfügbarkeit beträgt 98%. Für den redaktionellen Teil des Portals ist allein MLK verantwortlich. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Änderungen oder Ergänzungen dieses redaktionellen Teils.
Die in Antrags- und Auftragsformularen gemachten Angaben und Texte des Mitglieds werden von MLK textlich redigiert und für die Darstellung im Portal aufbereitet. Die Darstellung des Profils ist vom Mitglied durch Erklärung in Textform gegenüber MLK abzunehmen. Nach Abnahme sind Änderungen nur noch nach Absprache mit MLK möglich, wodurch Zusatzkosten entstehen können. Die Darstellung des Profils gilt spätestens 14 Tage nachdem es dem Mitglied durch MLK zugänglich gemacht wurde als abgenommen, wenn das Mitglied nicht in Textform widersprochen hat. Das Mitglied ist verpflichtet, die Darstellung des Profils abzunehmen, soweit nicht überwiegende, berechtigte Interessen des Mitglieds entgegenstehen.
Das Mitglied ist für den Inhalt seines eigenen, im Portal dargestellten Profils und Angebots selbst verantwortlich. Das Mitglied ist verpflichtet, die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seines Profils und Angebots und der hierzu gegenüber MLK gemachten Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen und MLK etwa erforderliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Verstößt ein Mitglied schuldhaft gegen diese Pflicht, hat es MLK den dadurch entstehenden Schaden und Aufwand zu ersetzen sowie MLK von etwaigen, darauf beruhenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
5.0 Vermittlungstool:
Für das im Portal integrierte Vermittlungstool, über das Mitglieder Waren und Dienst- sowie sonstige Leistungen anbieten und mit Dritten in Kontakt treten können, gelten die gesonderten Bedingungen für das Vermittlungstool, die nach Online-Ausbau über www.marktplatz-landkultur.de abrufbar sind oder von MLK auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
6.0 Logonutzung:
Das Mitglied darf das Logo „Marktplatz LandKultur“, eine eingetragenen Marke von MLK (nachfolgend: „Logo“), im Rahmen der eigenen Außendarstellung seines Betriebs und seines Angebots verwenden, soweit und solange die Mitgliedschaft besteht. Das Logo darf nur entsprechend den Vorgaben von MLK verwendet werden. Eine Änderung, Verfremdung oder teilweise Unkenntlichmachung des Logos durch das Mitglied ist unzulässig.
MLK behält sich jederzeitige Änderungen des Logos vor und wird diese dem Mitglied in Textform mitteilen. Auf die Mitteilung einer solchen Änderung hat das Mitglied diese unverzüglich in seiner eigenen Außendarstellung zu berücksichtigen und diese, soweit erforderlich, entsprechend auf eigene Kosten zu ändern.
7.0 Bildrechte:
Soweit von MLK oder von MLK beauftragten Dritten Lichtbilder vom Betrieb des Mitglieds, dem Mitglied selbst oder Dritten erstellt werden, gelten für diesbezügliche Rechte und Pflichten die Bestimmungen der gesondert abzuschließenden Fotonutzungs-Vereinbarung.
8.0 Mängelrechte:
Sind Leistungen von MLK mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass MLK die Art der Nacherfüllung wählen darf.
Erkennbare Mängel hat das Mitglied MLK unverzüglich anzuzeigen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferungs- oder Leistungszeitpunkt oder – soweit eine Abnahme erforderlich ist – ab Abnahme.
9.0 Haftungsbeschränkung:
MLK haftet für Schäden des Mitglieds aus oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den von MLK angebotenen Leistungen aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie sowie für Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von MLK, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
Außerdem haftet MLK bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von MLK ausgeschlossen. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie beim Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt.
Schadensersatzansprüche nach diesem Abschnitt 9.0 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Pflicht zur Nacherfüllung gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 oder §§ 634 Nr. 1, 635 BGB besteht nur, sofern während der 12-monatigen Verjährungsfrist gemäß Ziff. 8.0 sowohl a) das Mitglied die Nacherfüllung verlangt hat, als auch b) MLK die Nacherfüllungspflicht verletzt hat.