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Die Agrardieselvergütung ist eine Art Lastenausgleich für einen liberalisierten Agrarmarkt, um Wettbewerbsnachteile auf EU-Ebene ausgleichen zu können. Ebenso verhält es sich mit der KFZ-Steuerbefreiung für Traktoren. Die KFZ-Steuer dient dem Bau und dem Unterhalt von Straßen. Straßen aber werden von landwirtschaftlichen Fahrzeugen anteilig viel weniger beansprucht, da diese ihrem Einsatzzweck gemäß zur Bewirtschaftung von Äckern und Wiesen genutzt werden. In zahlreichen EU-Ländern sind Traktoren daher ebenfalls von der KFZ-Steuer befreit.
Streichung der Zuschüsse zur Sozialversicherung und Erhöhung des Mindestlohns
Bereits gestrichen wurden von der Bundesregierung die Zuschüsse für die landwirtschaftliche Sozialversicherung. In der Landwirtschaft ist es üblich, dass die Landwirte nach ihrem offiziellen Ausscheiden weiterhin auf dem Hof mitarbeiten. Sie bleiben dann über die landwirtschaftliche Sozialversicherung mitversichert. Diese Altenteiler haben aber einen sehr hohen Anteil an den Arbeitsunfällen, ebenso die Landwirte mit Tierhaltung, da der Umgang mit Nutztieren ein hohes Unfallpotential mit sich bringt. Diese höheren Sozialversicherungsbeiträge müssen auf den Bauernhöfen erst erwirtschaftet werden – und die höheren Kassenbeiträge müssen auf die produzierten Lebensmittel aufgeschlagen werden.
Die abermalige Erhöhung des Mindestlohnes von 12 € auf 12,41 € ab Januar 2024 stellt personalintensive Branchen wie den Wein- und den Gemüseanbau zudem vor große Herausforderungen. Das Argument des Inflationsausgleichs greift hier kaum, da der überwiegende Anteil der Saisonarbeitskräfte aus Ländern mit einem deutlich niedrigeren Lohnniveau kommt. Das in Deutschland verdiente Geld wird gespart und in die Heimatländer überwiesen, es wird also andernorts und nicht in Deutschland für Konsum ausgegeben und bedeutet für die deutsche Volkswirtschaft einen Kaufkraftverlust. Hier sollte der Gesetzgeber bei Saisonarbeitskräften eine Differenzierung erlauben. So auch bei der Begrenzung der maximalen täglichen Arbeitszeit auf 8 Stunden. Ein erfolgreicher Landwirt ist darauf angewiesen, in den Sommermonaten das Tageslicht für anstehende Bestell-, Pflege- und Erntearbeiten auszunutzen. Zusätzliche Saisonarbeitskräfte müssen vorgehalten werden. Mit welchen Tätigkeiten sollen diese beschäftigt werden, wenn eine Regenwetterperiode sich hinzieht? Zudem sorgt diese Regelung für einen hohen Bürokratieaufwand auf den Betrieben – Zeit, welche für eigentlich wichtigere Dinge fehlt.
Keine Investitionsförderungen trotz hoher Auflagen
Weniger bekannt ist die Tatsache, dass die Bundesregierung auch die landwirtschaftliche Investitionsförderung von 195 Mio. € einbehalten hat. Trotzdem sollen die Ställe für eine tiergerechtere Haltung umgebaut werden. Doch wozu umbauen, wenn die Planungssicherheit nicht einmal für ein Jahrzehnt gegeben ist und der teuer finanzierte neue Stall schon nach wenigen Jahren nicht mehr den dann aktuellen Tierhaltungsstandards entspricht? In der Industrie werden neue Anlagen und Bauten innerhalb von maximal 8 Jahren abgeschrieben. Ein neuer Stall wird auf 20 Jahre finanziert, um dem Landwirt genügend finanziellen Spielraum zu geben, seine Investition abzubezahlen. Auch die Aktualisierung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) zeigt Investitionsbedarf an. Bis heute ist die Politik jegliche Antwort schuldig geblieben, wie der gesellschaftlich geforderte Umbau der Tierhaltung finanziert werden soll.
Abschaffung der Gewinnglättung und Senkung der Umsatzsteuerpauschalierung
Ebenso abgeschafft wurde die Möglichkeit der Gewinnglättung in der Landwirtschaft. Die bisherige Gewinnglättung berücksichtigte die witterungsbedingten Ertragsschwankungen. War es ein erfolgreiches Jahr konnte der Landwirt seinen höheren Gewinn aus Verkaufserlösen mit zwei weiteren, womöglich schwächeren Jahren kumulieren – gemäß der in der Landwirtschaft überlieferten Erfahrung, dass auf einem Bauernhof drei Ernten vorhanden sein sollten: eine auf dem Feld, eine in der Scheune und eine weitere auf dem Bankkonto.
Gerade kleinere Betriebe hatten bisher Vorteile bei der Umsatzsteuerpauschalierung: Sie konnten auf den bürokratischen Aufwand der Regelbesteuerung verzichten und in der Vergangenheit 10,7 % MwSt. für ihre Verkaufsprodukte berechnen, erhielten dafür aber bei Investitionen keine Rückerstattung der MwSt. Zu Jahresbeginn wurde der Pauschalierungssteuersatz auf inzwischen 8,4 % abgesenkt.
Ackerflächenstilllegungen und Rückkehr der Wolfs
Obwohl die Flächenversiegelung durch Wohn-, Industrieanlagen und Straßenbau leicht abnimmt, die Bevölkerung in Deutschland wächst und der Hunger in der Welt steigt, müssen ab diesem Jahr in Deutschland 4% der Ackerflächen stillgelegt werden, einstmals mit hohem Aufwand trockengelegte ehemalige Moorflächen sollen wieder vernässt werden.
Die Rückkehr des Wolfes stellt die Landwirte besonders in den Bergregionen vor große Herausforderungen. Für den Bau von Wolfsschutzzäunen werden Unsummen von Steuergeldern ausgegeben. In manchen Gebieten ist der Bau eines Wolfsschutzzaunes aufgrund der Topografie gar nicht möglich. Der Tierhalter wird bei der Unterhaltung eines solchen Wolfsschutzzaunes (tägliche Kontrolle von mehreren Kilometern Zaun, Ausmähen etc.) alleine gelassen und letztlich zeigen die Erfahrungen aus der Schweiz, dass der teure Wolfsschutzzaun gar keinen Herdenschutz garantiert. Dann doch wieder zurück in die Zeit der Hütekinder?
Größere Kosten durch geplante Einsparungen?
Bei der Summe der Maßnahmen kann man sich in der Landwirtschaft nicht mehr dem Eindruck erwehren, dass zumindest in den Köpfen der Entscheidungsträger jegliches Bewusstsein über die ganzheitliche Bedeutung der Landwirtschaft verloren gegangen ist. Eigentlich liegt die Corona-Pandemie noch nicht so lange zurück, in der zeitweise ein Verständnis für die Bedeutung gerade der regionalen Landwirtschaft aufkam, nämlich als sich die als sicher geglaubten Lieferketten infolge der Krise als äußerst fragil erwiesen.
Sollte das Maßnahmenpaket in diesem Umfang so geschnürt bleiben, werden insbesondere zahlreiche bäuerliche Familienbetriebe in relativ kurzer Zeit ausscheiden und weite Teile der Landwirtschaftsflächen durch die vorgeschriebene Flächenstilllegung und Wiedervernässung nicht mehr für die Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung stehen.
Nach den Regeln der freien Marktwirtschaft definieren Angebot und Nachfrage den Preis der Produkte. Dementsprechend müssten sich in Folge der Produktionsreduzierung die Preise für Lebensmittel aus Deutschland deutlich verteuern. Deutlich verteuern müssten sich diese Lebensmittel auch, da jeder Unternehmer seine gestiegenen Produktionskosten durch die gesetzlichen Auflagen an seine Kunden weitergibt. Schon jetzt werden in den Medien und an der Ladenkasse die gestiegenen Lebenshaltungskosten beklagt und in Gewerbe und Industrie eine daraus resultierende Kaufzurückhaltung bemerkt.
Vielleicht tritt nun das ein, was man von staatlicher Seite bisher bei den Besonderheiten der hiesigen Landwirtschaft berücksichtigte und durch Subventionen zu vermeiden suchte, nämlich dass der Lebensmittelmarkt mit Billiglebensmittel fragwürdiger Herkunft geflutet wird, die regionalen Bauernhöfe aufgeben müssen und die Offenhaltung unserer Kulturlandschaft in einem viel größeren Umfang mit Steuergeldern finanziert werden muss, als es bei den bisherigen Maßnahmen zur Unterstützung der deutschen und regionalen Landwirtschaft nötig war?