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Bundeswaldgesetzes mit Sinn und Verstand
Das Bundeswaldgesetz trat erstmals 1975 in Kraft mit dem Ziel, die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Wälder in Deutschland zu regeln. Es wurden die wirtschaftlichen Belange für die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes sowie seine Bedeutung für das Klima und den Wasserhaushalt berücksichtigt. Außerdem würdigte das bisherige Bundeswaldgesetz die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes für die Bevölkerung.
Die aktuelle Bundesregierung strebt nun eine Novellierung dieses Bundeswaldgesetzes an. Kam die bisherige Fassung des Bundeswaldgesetzes mit 11 Druckseiten aus, so soll die Neufassung dieses Gesetzes auf 48 Seiten anwachsen.
Im neuen Bundeswaldgesetz soll zwar künftig nichts verboten werden, was bisher erlaubt war. Jedoch sollen einige waldbauliche Maßnahmen genehmigungspflichtig werden. Das Fällen einzelner Bäume soll weiterhin genehmigungsfrei möglich sein. Sollten jedoch auf einer Fläche mehrere Bäume gefällt werden, ist zuvor eine behördliche Genehmigung einzuholen, wenn der Waldeigentümer nicht Gefahr laufen möchte, sanktioniert zu werden.
Die niederschlagsarmen Sommer der vergangenen Jahre haben die Bäume geschwächt, und zwar so geschwächt, dass eine Vielzahl von Bäumen den natürlich vorhandenen Borkenkäfer nicht abwehren konnten. Solche schwachen Bäume bilden ideale Brutbedingungen für diese Käfer, welche sich dann invasiv vermehren und weitere Bäume befallen. Bei vom Borkenkäfer heimgesuchten Koniferen verfärben sich die grünen Nadeln rotbraun und sterben unwiederbringlich ab. Der Waldbesitzer ist in solch einem Borkenkäferjahr angehalten, absterbende Bäume rasch zu ernten, bevor der Käfer weitere Bäume im Umkreis befällt. Ist es aber doch passiert, müssen auch die umstehenden Bäume entfernt werden. Hier würde aber die Neufassung des Bundeswaldgesetzes greifen, mit der eine Genehmigung erforderlich wäre, bevor weitere Bäume entnommen werden könnten. Durch das neue Bundeswaldgesetz, welches eigentlich den Schutz des Waldes verbessern sollte, würde dem Wald also ein Bärendienst erwiesen.
Ebenso sieht das neue Bundeswaldgesetz vor, fast ausschließlich nur noch heimische Baumarten für eine Neuanpflanzung von Bäumen zu genehmigen. Aber gerade in den Zeiten des kaum aufzuhaltenden Klimawandels ist von Seiten der Waldeigentümer Kreativität bei der Neuanpflanzung von Bäumen gefragt. Bäume aus südlicheren Regionen, welche derzeit noch nicht heimisch sind, werden womöglich mit den zunehmend heißeren und trockeneren Sommern hierzulande besser klarkommen.
Der 9-Punkte-Plan des BLHV kritisiert mit den genannten Argumenten die Neufassung des Bundeswaldgesetzes und schlägt vor, diese zu überdenken und zu überarbeiten, um den Herausforderungen des Klimawaldes gerecht zu werden – und um die Anforderungen an die Forstwirtschaft nicht weiter zu verkomplizieren
Stoffstrombilanz abschaffen
Die Stoffstrombilanz wurde 2018 in Deutschland eingeführt. Sie erfordert eine detailliere Dokumentation aller substanzieller Warenströme zu einem landwirtschaftlichen Betrieb (Futtermittelzukäufe, Düngemittel, Saatgut etc.) und von diesem weg (Milch- und Fleischverkauf, Getreideverkauf, Verkauf von Tieren etc.). Sie war bisher ausschließlich für größere Betriebe mit Massentierhaltung vorgeschrieben, seit 2023 sind jedoch alle landwirtschaftlichen Betriebe ab 20 Hektar mit und ohne Tierhaltung zur Dokumentation dieser Stoffstrombilanz verpflichtet. Die Definition, welche Substanzen anteilig genau in einem Liter Milch vorhanden sind, beruht auf Schätzwerten. Um hier zu einer realitätsbezogenen Dokumentation zu kommen, müssten alle Tiere, Getreide, Milch, Kartoffeln usw. zuerst auf ihren Substanzgehalt untersucht werden, was jedoch weder praktikabel noch effektiv zu leisten ist.
Der 9-Punkte-Plan des BLHV hält fest: Die Stoffstrombilanz ist ein Bürokratiemonster, welches in Wirklichkeit keine Aussagekraft über die tatsächlich stattfindenden Warenströme besitzt. Der Aufwand steht also in keinerlei Verhältnis zum Ergebnis und sollte daher, so der 9-Punkte-Plan, abgeschafft werden. So könnte ohne großen Aufwand ein Beitrag zum allseits geforderten Bürokratieabbau in der Landwirtschaft geleistet werden.
Verbindliche Herkunftskennzeichnung
Anders als die Stoffstrombilanz würde eine verbindliche Herkunftskennzeichnung von landwirtschaftlich erzeugten Produkten tatsächlich für Transparenz sorgen. Mit einer solchen Kennzeichnung von allen Lebensmitteln wäre es Konsumenten möglich, deren Herkunft klar zu identifizieren. Dies müsste, so der Vorschlag des BLHV für Lebensmittel in jeglicher Form gelten, auch für verarbeitete Lebensmittel wie in Fleisch, Wurst oder Fertiggerichten. Auch Mahlzeiten in Restaurants und Kantinen sollten davon nicht ausgenommen werden.
Mit dieser letzten im 9-Punkte-Plan des BLHV vorgeschlagenen Maßnahme würde den Verbrauchern eine Möglichkeit an die Hand gegeben, sich bewusst für Lebensmittel aus heimischer Produktion zu entscheiden. Sie könnten so auch besser verstehen und nachvollziehen, warum jenes Lebensmittel teurer ist und warum andere billiger sind. Eine solche Kennzeichnung würde Nahrungsmittel aus der Anonymität herausholen und regionale Wirtschaftskreisläufe stärken – ein starkes Argument auch für die Vermeidung langer Transportwege und somit für mehr Umwelt- und Klimaschutz. Wie bei vielen anderen vom BLHV vorgeschlagenen Forderungen aus dem 9-Punkte-Plan handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, die nicht nur den Landwirtinnen und Landwirten, sondern der gesamten Gesellschaft zugutekäme.
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