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Für den Erhalt bäuerlicher Landwirtschaft in Südbaden, Teil 3

Zum 9-Punkte-Plan des BLHV: Biogene Treibstoffe, Stilllegungspflicht, Wölfe und Biber

von Rainer Bank, 12. April 2024 Im dritten Teil der Serie zum 9-Punkte-Plan des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) geht es um drei weitere Vorschläge zu entlastenden Maßnahmen von Bauern und Bäuerinnen, die die regionale Landwirtschaft krisenfester machen und damit auch die Gesellschaft als großes Ganzes stärken.
Zum 9-Punkte-Plan des BLHV: Biogene Treibstoffe, Stilllegungspflicht, Wölfe und Biber
Rapsanbau, eine Möglichkeit zur Erzeugung von biogenem Kraftstoff, hier im Markgräflerland, Foto: Christoph Duepper

Biogene Treibstoffe steuerlich begünstigen

Die beschlossene und nach den Bauernprotesten wieder entschärfte Streichung der Agrardieselrückvergütung war auch damit argumentiert worden, dass der Verbrauch fossiler Energieträger, dazu zählt auch Dieselkraftstoff, klimaschädlich sei. Der 9-Punkte-Plan des BLHV sieht vor, dass bei biogenen Treibstoffen – ähnlich wie bei der Kaufprämie für Elektro-Autos – auf die Mineralölsteuer verzichtet oder der Steuersatz auf solche Treibstoffe zumindest reduziert werden sollte. Damit könnte Landwirtinnen und Landwirten der Umstieg von Diesel zu alternativen (und weniger CO2-emittierenden) Treibstoffen erleichtert und ein Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und Unabhängigkeit geleistet werden.

Biogene Treibstoffe können aus ölhaltigen Pflanzen wie Raps oder Sonnenblumen gewonnen werden. Diese Pflanzen erweitern die landwirtschaftliche Fruchtfolge auf den Feldern, verbessern die Bodengesundheit und sind eine zusätzliche Nahrungsquelle für Bienen und andere Insekten. Außerdem können sich die Menschen an gelb blühenden Rapsfeldern und an Sonnenblumen erfreuen. Ölfrüchte können hier vor Ort angebaut und verarbeitet werden. Die Wertschöpfung verbliebe in der Region.

Flächen-Stilllegungspflicht aufheben

Die EU hatte beschlossen, dass ab 2024 europaweit 4 % der Ackerflächen stillgelegt werden sollen. Damit sollte die Biodiversität verbessert werden. Ursprünglich hatte man angedacht, diese Stilllegungsflächen nach der Ernte sich selbst zu überlassen und auf jegliche Bodenbearbeitung und Neuansaat zu verzichten. Davon war man nach eindrücklichen Appellen an die Vernunft wieder abgerückt. Ungehindert wachsendes und aussamendes Unkraut kontaminiert die umliegenden Ackerflächen mit Samen von schwer in Schach zu haltenden Unkräutern wie Stumpfblättriger Ampfer oder Disteln. Diese sind dann mit einem erheblichen Aufwand an Chemie zu regulieren und stellen den Öko-Landbau vor kaum lösbare Probleme. Für 2024 ist die Stilllegungsverpflichtung ausgesetzt und an die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU zurückverwiesen worden. Der 9-Punkte-Plan des BLHV schlägt vor, dass die Stilllegung von Landwirtschaftsflächen auf Freiwilligkeit beruht und nicht vorgeschrieben werden sollte. In Zeiten eines jährlichen Schwundes der weltweiten Getreidelagerungsreserven, steigender Weltbevölkerung, wachsenden Hungers in der Welt und des Klimawandels sollte man darüber nachdenken, ob die Flächenstilllegung noch in die Zeit passt.

Regional erzeugte Lebensmittel müssen nicht aus aller Welt angekarrt werden. Zahllose klimaschädliche LKW-Fuhren würden vermieden. Die Ernährungssicherheit des eigenen Landes sollte wieder verstärkt in den Fokus rücken. Am Beispiel der inländischen Fahrzeugindustrie konnte man in den zurückliegenden Jahren sehen, wie Epidemien, Kriege und instabile politische Verhältnisse den weltweiten Warenfluss ins Stocken bringen können. Ein Outsourcing der Nahrungsmittelproduktion ins Ausland würde Deutschland und die EU erpressbar machen. Eine spürbare Verknappung von Lebensmitteln würde selbst in Deutschland das demokratische Gesellschaftssystem auf eine harte Probe stellen und den politischen Aufstieg von demokratiefeindlichen Kräften weiter anfachen.

Ein Blick in die deutschen Geschichtsbücher lehrt, welchen Verlauf die erste Demokratie auf deutschem Boden in Form der Weimarer Republik nahm, als infolge der Weltwirtschaftskrise durch Massenarbeitslosigkeit die Lebensmittel für viele Menschen unerschwinglich wurden.

Wölfe und Biber in Schach halten

Die hiesige Kulturlandschaft des Schwarzwaldes in seiner Vielfalt aus Wiesen, Weiden, Äckern und Wald wird allgemein als erholungsstiftend angesehen und mit einer hohen Lebensqualität verbunden. Diese Kulturlandschaft fördert den Tourismus und die Gastronomie als bedeutende Wirtschaftsfaktoren in der Region. Sie garantiert ebenso eine hohe Wertstabilität von heimischen Immobilien.

Kulturlandschaft in Breitnau-Siedelbach, Foto: Christoph Duepper
Kulturlandschaft in Breitnau-Siedelbach, Foto: Christoph Duepper

Diese Kulturlandschaft wurde von den Vorfahren heutiger Bauernfamilien erschaffen und wird nach wie vor mit viel Herzblut und Idealismus erhalten. Dies wird in der Bevölkerung als selbstverständlich wahrgenommen, ohne erahnen zu können, wie viel Arbeit für die Offenhaltung der Kulturlandschaft notwendig ist.

Eine ungebremst Wildtierpopulation besonders von Wölfen und Bibern gefährdet den Erhalt der regionalen Kulturlandschaft. Die Wolfspopulation hat in Deutschland längst ein Niveau erreicht, bei dem man nicht mehr davon sprechen kann, dass der Wolf noch vom Aussterben bedroht sei. Das Errichten der vom Staat finanzierten Wolfsschutzzäune belastet den Steuerzahler und ist nur bedingt ein wirksamer Schutz von Weidetieren vor Wolfsrissen. Diese oft kilometerlangen Wolfsschutzzäune müssen vom Tierhalter nahezu wöchentlich frei gemäht werden, wenn die abschreckende Wirkung des Elektrozaunes gewährleistet bleiben soll. Gerade für Landwirte im Nebenerwerb ist das eine kaum zu leistende Aufgabe. In Folge geben dann diese kleinbäuerlichen Betriebe oft ihre Tierhaltung auf. Die steilen Schwarzwaldhänge können aber ohne das Abweiden durch Nutztiere nicht offen gehalten werden. Die Bergwiesen verbuschen und der Wald kehrt in nicht wünschenswerter Weise zurück.

Wie der Wolf gehört auch der Biber zu den geschützten Tierarten und seine Population hat sich in den letzten Jahren stark erhöht. Er bringt mit seinem artgemäßen Fällen von Uferbäumen Bäche zum Aufstauen. Diese Bäche überschwemmen die umliegenden Wiesen und bringen zudem zahllosen Unrat in das Futter für die Tiere. Der Biber gräbt Höhlen in den Uferbereich. Weidetiere können in solche Biberhöhlen einsinken und sich verletzen. Die Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber durch den Bau von Fest- oder Elektrozäunen sind ebenfalls enorm aufwändig.

Der 9-Punkte-Plan des BLHV fordert, dass die Landwirte im Hinblick auf die zunehmenden Schäden und die damit verbundenen erhöhten Kosten aufgrund der wachsenden Bestände von Wolf und Biber nicht alleine gelassen werden, sondern ohne großen Bürokratieaufwand finanziell entschädigt werden.

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